Corona

Okt 18, 2021 | Uncategorized

Hinweise und Links

Nachfolgend finden Sie allgemeine Hinweise und Übersichten:

Aktuelle Regelungen

Nachfolgend die wesentlichen Regelungen der Fünfzehnte Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 23. November 2021 für den kulturellen Bereich. Eine ausführliche Übersicht aller offiziellen Bekanntmachungen finden Sie auf der Informationsseite des Wirtschaftsraum Landkreis Haßberge. Alle wichtigen Corona-Informationen (z. B. aktueller Inzidenzwert, Pressemitteilungen, usw.) rund um den Landkreis sind auf der Homepage des Landratsamtes Haßberge zu finden.

Hilfen für Museen von der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern: https://www.museen-in-bayern.de/die-landesstelle/corona-hilfen.html

Finanzielle Unterstützungen für den Kulturbereich

Übersichtsseiten:

  • Eine Auflistung aller Soforthilfe-Programme finden Sie auf der Informationsseite des Wirtschaftsraum Landkreis Haßberge.
  • Lokale Unterstützung: Für Kulturschaffende mit Wohnort im Landkreis Haßberge gibt es zusätzlich die Möglichkeit eine einmalige finanzielle Unterstützung über die Spendenaktion KULTURBEUTEL zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Weitere Hilfen und Informationen finden Sie auf bayernkreativ oder im “Corona-FAQ” des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
  • Weitere Hilfsprogramme und Information für den Bereich Musik sind auf der Homepage des Bayerischen Musikrat zufinden.

Auflistung der Hilfsprogramme von bayernkreativ:

  • Einführung eines neuen Stipendienprogramms zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern beim Einstieg in die profisionelle Laufbahn: ab dem 1. Januar 2021 bietet die bayerische Staatsregierung 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro an. Das Stipendienprogramm soll mit anderen Hilfsprogrammen kumuierbar sein.
  • Spielstätten- und Veranstaltungsprogramm: Unterstützt werden kulturelle Spielstätten und Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte, die von der durch die COVID-19-Virus ausgelösten Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die jeweils nachweisen können, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte bzw. die Tätigkeit als Kulturveranstalter ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist und dass die Spielstätte bzw. die Hauptniederlassung des Kulturveranstalters ihren Sitz in Bayern liegt. Weitere Informationen rund um das Programm finden Sie hier.
    • Die Anträge für das zweite Halbjahr 2021 sind  bis spätestens 30.09.2022 zu stellen.
    • Hier geht es zum Online-Antrag.
  • Soloselbständigenprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst startet in die dritte Antragsrunde. Dann können Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe Finanzhilfen in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen beantragen – und zwar für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Juli bis Dezember.

 

Corona-Informationsmail für den Bereich Kultur

Die Kulturstelle des Landkreises Haßberge bietet eine Informationsmail rund um Corona-Neuerungen für den Bereich Kultur an. Wenn Sie Interesse an diesen und weiteren Informationen rund um das Thema Kultur im Landkreis haben, melden Sie sich unter kulturraum[a]hassberge.de an oder füllen Sie das untenstehende Formular aus.

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